Das Elektrizitätsabgabegesetz sieht eine Besteuerung der Lieferung von elektrischer Energie vor. Abgabenschuldner ist der Lieferer der elektrischen Energie, dem der Empfänger der Lieferung die ihm weiter verrechnete Elektrizitätsabgabe zu ersetzen hat. Das Energieabgabenvergütungsgesetz sieht für den Empfänger der Lieferung eine teilweise Vergütung der Energieabgabe vor, wobei diese Verfügung nur Produktionsbetrieben, nicht aber Dienstleistungsunternehmen gewährt wurde.
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